Was mich heute extrem wütend macht!!!

Gegenüberstellung und Einordnung der AfD-Forderungen zu Einbürgerung und Ausgangssperren


1. Einbürgerung nach „Nützlichkeit“
Aktuelles Recht

Einbürgerung ist Bundesrecht. Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse (B1), Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt.

Rechtliche Hürden
  • Die Einführung eines „Nützlichkeits“-Kriteriums oder einer Obergrenze (z. B. 500/Jahr) erfordert eine Änderung des Bundesrechts, für die es derzeit keine Mehrheit gibt.
  • Der pauschale Entzug bereits erteilter Staatsbürgerschaften verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 16 GG).

2. Ausgangssperre für Asylbewerber
Aktuelles Recht
  • Es existiert eine Residenzpflicht, die den Aufenthalt auf einen Bezirk beschränken kann.
  • Eine generelle, zeitliche Ausgangssperre für eine ganze Personengruppe geht deutlich darüber hinaus.
Rechtliche Hürden
  • Eine pauschale Ausgangssperre ohne individuelle Verdachtsmomente würde voraussichtlich gegen Grundrechte (Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG; Diskriminierungsverbot, Art. 3 GG) sowie gegen das Asylrecht verstoßen.

3. Politische Absicht und Kontext
Wahlkampf und Mobilisierung
  • Die Ankündigung erfolgte sechs Wochen vor der bayerischen Kommunalwahl.
  • Laut Politikwissenschaftler Philipp Adorf sollen Begriffe wie „Remigration“ gezielt in den Mainstream gebracht werden.
Themenbesetzung
  • Migration ist laut Politikwissenschaftler Hans Vorländer das „essenzielle Thema für das Geschäftsmodell“ der AfD.
  • Auch andere Parteien debattieren inzwischen über härtere Maßnahmen, was die AfD als Bestätigung ihrer Agenda deutet.
Politische Isolation
  • Die bayerische AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
  • Andere Parteien kritisieren die Pläne scharf; Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete ein ähnliches AfD-Papier als „extrem ausländerfeindlich“.

💎 Fazit

Die Forderungen sind unter der aktuellen Rechts- und Mehrheitslage nicht umsetzbar. Sie dienen vor allem als wahlkampftaktische und polarisierende Signale, die die eigene Kernklientel mobilisieren und die öffentliche Debatte nach rechts verschieben sollen. Die konkrete Verwaltungspraxis und der gesellschaftliche Grundkonsens stehen diesen Plänen entgegen.


Gegendarstellung zu den Forderungen der bayerischen AfD-Fraktion

1. Zur Forderung einer „nützlichkeitsbasierten“ Einbürgerung
Behauptung der AfD
  • Einbürgerung solle nur nach „gelungener Integration“ und „Nützlichkeit“ erfolgen.
  • Menschen im Niedriglohnsektor seien demnach nicht gemeint.

Gegendarstellung und Einordnung

Bundesrechtliche Einheitlichkeit
  • Staatsangehörigkeitsrecht ist ausschließliche Bundeskompetenz.
  • Bayern kann keine eigenen Kriterien wie „Nützlichkeit“ einführen.
Aktuelle gesetzliche Voraussetzungen
  • Das geltende Recht enthält bereits strenge Anforderungen: rechtmäßiger Aufenthalt, Deutschkenntnisse (B1), Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Bekenntnis zur FDGO.
Verfassungswidrigkeit und Menschenwürde
  • Ein „Nützlichkeits“-Kriterium verstößt gegen Art. 1 und Art. 3 GG.
  • Es würde Menschen nach ökonomischem Wert sortieren und ein Zwei-Klassen-System schaffen.
  • Der Verfassungsschutz sieht in solchen Konzepten Ansätze zur Ausgrenzung und Rechtlosstellung.


2. Zur Forderung einer abendlichen Ausgangssperre für Asylbewerber

Behauptung der AfD

Eine abendliche Ausgangssperre erhöhe die öffentliche Sicherheit.

Gegendarstellung und Einordnung
Kollektivstrafe ohne Anlass
  • Eine pauschale Ausgangssperre stellt eine unzulässige Kollektivmaßnahme dar.
  • Sie setzt Unschuldige unter Generalverdacht.
Verfassungsrechtliche Grundrechtsverletzung
  • Eine solche Maßnahme greift schwerwiegend in Art. 2 GG und Art. 3 GG ein.
Einstufung durch Gerichte und Verfassungsschutz
  • Ähnliche Forderungen der Jungen Alternative waren ein Grund für deren Einstufung als gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall.
  • Gerichte sahen darin Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.


Schlussfolgerung

Die Forderungen der bayerischen AfD-Fraktion sind weder realistische Politikvorschläge noch mit der Verfassung vereinbar. Sie ignorieren die Kompetenzordnung, verletzen Gleichheitsgrundsatz und individuelle Schuldprinzipien und würden zu gesellschaftlicher Spaltung führen. Es handelt sich um polarisierende Wahlkampfrhetorik, die auf Angst und Feindbilder setzt. Eine demokratische Gesellschaft muss solchen verfassungsfeindlichen Vorstößen entschieden entgegentreten.


Quelle:

https://share.google/F7BrmdxZx352ral1O

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