Betreuungslücke schließen
weil Lebenserfahrung zählt !
Unsere Gesellschaft steht vor einer wachsenden Herausforderung: Immer mehr Menschen geraten in Situationen, in denen sie rechtliche, soziale oder gesundheitliche Unterstützung benötigen. Gleichzeitig sind Gerichte und Behörden überlastet, die Verfahren langwierig und die bürokratischen Wege komplex. Hilfe scheitert häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an formalen Hürden.
Die gesetzliche Betreuung ist zu Recht geschützt – doch wenn das System an seine Grenzen stößt, braucht es pragmatische Ergänzungen. Ich biete mich als Betreuer an, nicht basierend auf einem klassischen Studienabschluss, sondern auf fundierter Lebenserfahrung, Empathie und praktischer Problemlösungskompetenz.
Ich habe über viele Jahre Menschen in extrem belastenden Lebenslagen begleitet: Obdachlose, Haftentlassene, Personen in akuten Krisen. Ich kenne die Strukturen, weiß, wie Anträge gestellt werden, wo Unterstützung zu finden ist und wie man Menschen stabilisiert, die in schwierigen Situationen stehen.
Die rechtliche Grundlage (§ 1897 BGB):
Ein Betreuer muss „geeignet“ sein – ein akademischer Abschluss ist dafür nicht zwingend erforderlich. Entscheidend sind Verlässlichkeit, Einfühlungsvermögen, Alltagserfahrung und die Fähigkeit, verantwortungsvoll im Interesse des Betreuten zu handeln.
Möglicher Ablauf:
Wenn eine betreuungsbedürftige Person beim zuständigen Gericht mich, Petra Wilhelmy, ausdrücklich als gewünschte Betreuerin benennt, kann das Gericht diesem Wunsch folgen – vorausgesetzt, meine Eignung wird im Rahmen des Verfahrens bestätigt. Die Vergütung erfolgt dann nach den gesetzlichen Betreuungspauschalen wie bei anderen gerichtlich bestellten Betreuern. Ich stelle mich dieser Prüfung und bin bereit, meine Zuverlässigkeit sowie meine Motivation offen darzulegen.
Warum dieses Angebot wichtig ist:
Betreuung ist ein grundlegendes Recht. Sie darf nicht an Titeln scheitern, sondern muss Menschen erreichen, die Unterstützung benötigen. Während das System auf formale Qualifikationen fokussiert, bleiben Betroffene oft ohne Hilfe: Sie verstehen ihre Post nicht, schaffen es nicht zu Arztterminen oder verlieren den Anschluss an notwendige Strukturen.
Ich möchte diese Lücke schließen – nicht im Widerspruch zum System, sondern als praktische Ergänzung. Als jemand, der bürokratische Wege kennt und gleichzeitig den Menschen hinter den Akten sieht.
Ein Angebot an die Justiz und an Betroffene:
• An Gerichte:
Nutzen Sie das Potenzial erfahrener Personen, die verantwortungsvoll handeln und entlastend wirken können.
• An Menschen, die Betreuung benötigen oder für Angehörige suchen:
Es gibt Möglichkeiten, eine Wunschbetreuung gerichtlich prüfen zu lassen. Wenn Sie sich eine Unterstützung durch mich vorstellen können, klären wir gemeinsam, wie ein entsprechendes Verfahren angestoßen werden kann.
Betreuung bedeutet mehr als Verwaltung.
Sie ist die verlässliche Begleitung in einer Zeit der Unsicherheit. Verlässlichkeit entsteht durch Haltung – nicht durch akademische Titel.
Ich stehe bereit!
Rechtlicher Hinweis:
Eine Betreuung ist nur aufgrund einer gerichtlichen Anordnung (§ 1896 BGB) und nach Feststellung der persönlichen Eignung möglich. Dieses Angebot erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung und Bestellung.